Baumpflege Funck

Wir stellen den Baum in die Mitte unserer Arbeit.
 

Anwendung der Neuen ZTV Baumpflege

Hintergrund:

Eine Einführung in die wichtigsten Änderungen und Beispielen für den richtigen Umgang mit der ZTV. Insbesondere die Abschnitte 0, 3 und 4 der neuen ZTV haben besondere Bedeutung für eine detaillierte Ausschreibung der Baumpflege. Der Referent ist seit 20 Jahren Mitglied des Regelwerksausschusses.  

Zielgruppen:

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Ausschreibung und Ausführung von Baumpflegearbeiten zu tun haben – Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Baumpfleger und Ausführungsbetriebe des Garten- und Landschaftsbaus.


Inhalte

Mit der neuen ZTV wird die Verknüpfung zwischen dem Kapitel 0 als beschreibendem Teil und dem Kapitel 3 als ausführendem Vertragstext besonders wichtig. So kann ein Abschnitt im 3er Kapitel nicht mehr einfach als Auftrag übernommen werden. Vielmehr müssen die Leistungen entsprechend der Vorgaben im Kapitel 0 genau beschrieben und entsprechend dem Kapitel 3 ausgeführt werden. Dabei ist auch die Brücke zu schlagen zwischen einem möglichst eindeutigen Vertrag und den fachlichen Entscheidungen der Baumpfleger bei der Umsetzung in einem komplexen natürlichen System. 
Die potentiellen Missverständnisse zwischen ausschreibender Institution und Baumpflegebetrieb sollen hier an Beispielen aus der Praxis erläutert und damit minimiert werden. 
Deutlich wird die erläuternde Position des Abschnittes 0 zu dem Vertragstext aus dem Kapitel 3. Anhand der Bilder wird verdeutlicht, wie die einzelnen Maßnahmen auszuführen sind und wie herausfordernd es ist, diese Konzepte in den Text eines Regelwerkes zu pressen. 
Unterschieden wurde in der ZTV auch zwischen den Maßnahmen der Kronenpflege, die nach dem Naturschutzgesetzt § 38 das ganze Jahr durchgeführt werden, und den stark eingreifenden Maßnahmen, die während der Vogelbrutzeit nicht erlaubt sind. Besonders die Kroneneinkürzung ist jetzt sehr weit gefasst und so ist es wichtig genau zu beschreiben, welchen Umfang die Maßnahme haben soll. Diese Maßnahme beinhaltet die alte Kronenauslichtung im Kronenmantel, den Revigorationsschnitt oder „Retrenchment Pruning“ bis hin zum Kronensicherungsschnitt. 
Ziel des Vortrags ist, die wichtige Verbindung zwischen dem Regelwerk, den rechtlichen Vorgaben und der praktischen Ausführung aufzuzeigen. So ist es ein Anliegen des Regelwerksausschusses, die umfangreichen Änderungen der ZTV im Rahmen von Seminaren in die Praxis einzuführen.